Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.1983 - 3 C 54.82   

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https://dejure.org/1983,1693
BVerwG, 28.04.1983 - 3 C 54.82 (https://dejure.org/1983,1693)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1983 - 3 C 54.82 (https://dejure.org/1983,1693)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1983 - 3 C 54.82 (https://dejure.org/1983,1693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lastenausgleich - Unterhaltshilfe - Dingliches Wohnrecht - Nutzungswert der Wohnung - Erzielung von Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 152
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76

    Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1983 - 3 C 54.82
    Der erkennende Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs an, der für den vergleichbaren Fall des Vorbehaltsnießbrauchs zugunsten des Veräußerers eines Grundstücks in der Bestellung des Nießbrauchs keine Gegenleistung des Grundstückserwerbers gesehen hat (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juli 1981 - VIII R 124/76 - [BFHE 134, 130 = NJW 82, 256]; ebenso Finanzgericht Berlin, Urteil vom 28. Januar 1981 - VI 221/80 - [EFG 81, 387]; vgl. auch Blümich-Falk, Komm, zum Einkommensteuergesetz, § 2 EStG RdNr. 52).
  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 54/74

    Nießbrauch - Dingliches Wohnungsrecht - Nutzungswert - Einkünften aus Vermietung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1983 - 3 C 54.82
    Nutzt der Kläger mithin eine fremde Wohnung, auch wenn dies auf einem dinglichen Wohnrecht beruht, so läßt sich der Wert der Nutzung nicht den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 Abs. 2, erste Alternative EStG zurechnen (vgl. BFH, Urteil vom 27. Juni 1978 - VIII R 54/74 - [BStBl. 79 II S. 332]).
  • BVerwG, 26.10.1972 - V B 71.72
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1983 - 3 C 54.82
    Soweit mit dieser Entscheidung eine von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1959 - BVerwG 4 C 353.58 - (Buchholz 427.3 § 267 Nr. 40 = RLA 59, 302) sowie von den Beschlüssen vom 26. Oktober 1972 - BVerwG 5 B 71.72 - (Buchholz 427.3 § 267 Nr. 79) und vom 5. Juli 1973 - BVerwG 5 B 13.73 - abweichende Rechtsauffassung vertreten wird, bedarf es keiner Anrufung des Großen Senats, weil der erkennende Senat nunmehr für Entscheidungen auf dem Gebiet des Lastenausgleichsrechts einschließlich der Kriegsschadenrente allein zuständig ist.
  • BVerwG, 05.07.1973 - V B 13.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zurechnung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1983 - 3 C 54.82
    Soweit mit dieser Entscheidung eine von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1959 - BVerwG 4 C 353.58 - (Buchholz 427.3 § 267 Nr. 40 = RLA 59, 302) sowie von den Beschlüssen vom 26. Oktober 1972 - BVerwG 5 B 71.72 - (Buchholz 427.3 § 267 Nr. 79) und vom 5. Juli 1973 - BVerwG 5 B 13.73 - abweichende Rechtsauffassung vertreten wird, bedarf es keiner Anrufung des Großen Senats, weil der erkennende Senat nunmehr für Entscheidungen auf dem Gebiet des Lastenausgleichsrechts einschließlich der Kriegsschadenrente allein zuständig ist.
  • BVerwG, 17.07.1980 - 5 C 44.80
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1983 - 3 C 54.82
    Dieses Ergebnis stehe ferner in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Juli 1980 - BVerwG 5 C 44.80 -).
  • BVerwG, 22.05.1959 - IV C 353.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1983 - 3 C 54.82
    Soweit mit dieser Entscheidung eine von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1959 - BVerwG 4 C 353.58 - (Buchholz 427.3 § 267 Nr. 40 = RLA 59, 302) sowie von den Beschlüssen vom 26. Oktober 1972 - BVerwG 5 B 71.72 - (Buchholz 427.3 § 267 Nr. 79) und vom 5. Juli 1973 - BVerwG 5 B 13.73 - abweichende Rechtsauffassung vertreten wird, bedarf es keiner Anrufung des Großen Senats, weil der erkennende Senat nunmehr für Entscheidungen auf dem Gebiet des Lastenausgleichsrechts einschließlich der Kriegsschadenrente allein zuständig ist.
  • FG Berlin, 28.01.1981 - VI 221/80
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1983 - 3 C 54.82
    Der erkennende Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs an, der für den vergleichbaren Fall des Vorbehaltsnießbrauchs zugunsten des Veräußerers eines Grundstücks in der Bestellung des Nießbrauchs keine Gegenleistung des Grundstückserwerbers gesehen hat (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juli 1981 - VIII R 124/76 - [BFHE 134, 130 = NJW 82, 256]; ebenso Finanzgericht Berlin, Urteil vom 28. Januar 1981 - VI 221/80 - [EFG 81, 387]; vgl. auch Blümich-Falk, Komm, zum Einkommensteuergesetz, § 2 EStG RdNr. 52).
  • BVerwG, 16.09.1986 - 3 CB 54.83

    Von Verwandten eingeräumtes unentgeltliches Nutzungsrecht eines

    Diese vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage kann über die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1980 - BVerwG 5 C 44.80 - (Buchholz 427.3 § 267 Nr. 89) und vom 28. April 1983 - BVerwG 3 C 54.82 - (BVerwGE 67, 152 = ZLA 1983, 127 = IFLA 1983, 112) hinaus zu einer Klärung führen, unter welchen Umständen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Ermittlung des Einkommenshöchstbetrages eines Unterhaltshilfeberechtigten anzurechnen sind oder ausnahmsweise anrechnungsfrei bleiben.
  • BVerwG, 23.08.1983 - 3 C 73.82

    Rechtsmittel

    Im Hinblick auf das in anderer Sache ergangene und dieselben Rechtsfragen betreffende Urteil des Senats vom 28. April 1983 - BVerwG 3 C 54.82 -, nach dem in Fällen der vorliegenden Art ein Freibetrag gemäß § 267 Abs. 2 Nr. 7 LAG zu bewilligen ist, hätte der Kläger nach dem im Zeitpunkt der Erledigung der Hauptsache gegeben gewesenen Sach- und Streitstand mit seinem Klagebegehren in gleichem Umfange Erfolg gehabt.
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